Seminar

(Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Behinderungen - Teil 2

Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Leistungen Menschen mit Behinderung von den Sozialleistungsträgern zustehen und wie diese Leistungen durchgesetzt werden können.

Schwerpunkte

  • Hilfen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit

    • Die Module des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

    • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Abgrenzung zur Eingliederungshilfe

    • Leistungen des Sozialamts bei Pflegebedürftigkeit

  • Leistungen der Krankenversicherung

  • Schwerbehinderung

    • Grad der Behinderung und Merkzeichen

    • Voraussetzungen der Feststellung und Verwaltungsverfahren

  • Überblick über Voraussetzungen und Durchführung der rechtlichen Betreuung

Beschreibung

Dieses Seminar vertieft Ihre Kenntnisse im Umgang mit komplexen Bedarfslagen: Welche Leistungen greifen bei Pflegebedürftigkeit – und wie lassen sie sich von der Eingliederungshilfe abgrenzen? Was leistet die Krankenversicherung für Menschen mit Behinderungen?

Weitere Themen sind die Anerkennung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung, Merkzeichen, Verfahren) sowie ein Überblick über die rechtliche Betreuung: Wer kann Betreuer*in werden, wann greift die gesetzliche Betreuung, welche Aufgaben und Rechte sind damit verbunden?

Dieser Termin ist Bestandteil des zweiteiligen Seminars zu sozialrechtlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Wir empfehlen Ihnen auch das Seminar "Teil 1"

Auf einen Blick

Format
online
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer
1 Tag

Anmeldung

Seminar: (Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Behinderungen - Teil 2

  • 23. September 2026, 09:00 – 15:30 Uhr
  • Online
  • 215,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 319,00 € für Mitglieder, sonst 389,00 €
  • Anmeldeschluss: 09.09.2026 Auch nach dem Anmeldeschluss sind Buchungen möglich, solange der Anmeldebutton noch freigegeben ist.

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Tage & Uhrzeiten

  • 23. September 2026, 09:00 – 15:30 Uhr

Ansprechpartner:in

Dozierende

Dozent

Christine Vandrey

ist selbständig tätige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in der Kanzlei Vandrey & Hoofe. Sie vertritt im Schwerpunkt Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege in den Bereichen Heimrecht (WBVG, Landesheimgesetze), Recht der Eingliederungshilfe, Pflegerecht und Betreuungsrecht. Sie ist langjährig als Dozentin zu verschiedenen Themen der Behindertenhilfe und Altenpflege tätig.