Beschreibung
Im Seminar wird ein juristischer Einblick in die Neuverhandlung von leistungsgerechten Entgelten nach § 78d Abs. 3 SGBVIII sowie §§ 78a ff. SGB VIII gegeben. Neben einer Aufforderung zur Neuverhandlung nach § 78d Abs. 3 SGB VIII wird das Thema Gewinn, insbesondere unter dem Aspekt Risikovorsorge in den Blick genommen. Jüngst hat die Schiedsstelle SGB VIII Bayern erstmals den Bestandteil Risikovorsorge im Entgelt ausdrücklich berücksichtigt. Die Auswirkungen der Pandemie verdeutlichen die Wichtigkeit dieses Postens im Entgelt.
Es werden grundlegende Voraussetzungen für eine Neuverhandlungen von Vereinbarungen nach § 78 d Abs. 3 SGB VIII erläutert, z.B. Verbot des nachträglichen Ausgleichs und unvorhersehbare wesentliche Veränderungen der Annahmen. Zudem werden mögliche Wege beleuchtet, z.B. Wie können die Träger vorgehen? Müssen dann Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen komplett neu verhandelt werden? Wie können die unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen ermittelt und plausibilisiert werden?
Für künftige Verhandlungen von Trägerverträgen wird im Seminar ein Überblick über die Risiken in den Angeboten der Jugendhilfe und mögliche Argumentationshilfe für angemessene Risikovorsorge gegeben.
Ihr Dozent:
Prof. Dr. jur. Jan Kepert, stellv. Vorsitzender der Schiedsstelle in Baden-Württemberg, Fakultät Rechts- und Kommunalwissenschaften an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
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Ansprechpartner:in
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