Schwerpunkte
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Zugangsvoraussetzungen - Wer ist Anspruchsberechtigt?
- Neuer Gewaltbegriff - altes oder neues Recht?
- Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes
- Das Verfahren - Eine Frage der Beweise?
- Beweiserleichterung?
Beschreibung
Zum 01.01.2024 tritt das SGB XIV als neues Sozialgesetzbuch in seiner vollständigen Fassung in Kraft. Es vereint dabei die Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts in einem Gesetz und birgt viele Neuregelungen gerade im Zugang zu den einzelnen Leistungen. Unter dem spezifischen Blickwinkel des Opferentschädigungsrechts wollen wir die Neuerungen betrachten, die Opfern von Gewalttaten Unterstützung bieten sollen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Sie über die wesentlichen Neuerungen und für den Praxisalltag notwendigen Änderungen informiert.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Zugangsvoraussetzungen - Wer ist Anspruchsberechtigt?
Neuer Gewaltbegriff - altes oder neues Recht?
Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes
Das Verfahren - Eine Frage der Beweise?
Beweiserleichterung?
Zielgruppen:
Opferhilfsorganisationen
Mitgliedsorganisationen, die mit Opfern von Straftaten befasst sind
Auf einen Blick
Format
PräsenzAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
09:00 - 12:00 UhrAnsprechpartner:in
- Solvejg Hesse
- 030/275 82 82 27
- hesse@akademie.org
Tage & Uhrzeiten
Derzeit keine Termine.
Diese Veranstaltung als Inhouse für Ihre Organisation buchen? Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage.