Im Seminar werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, die für die Dienstplangestaltung notwendig sind, erläutert. Es wendet sich an Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen, zu deren Aufgaben die Dienstplanerstellung gehört. Ebenso sind Mitglieder von Betriebsräten zu Seminar eingeladen.
Schwerpunkte:
1. Zur Systematik und Handhabung der rechtlichen Regelungen
- Gesetze des Arbeitsrechts mit dienstplanrelevanten Regelungen
- Verhältnis von gesetzlichen Regelungen und Arbeitsvertrag bzw. betrieblichen Regelungen
- Gesetzliche Öffnungsklauseln, Tarifverträge, Ausnahmeregelungen
2. Anforderungen an die Dienstplangestaltung
- Regeln und Prinzipien für die Erstellung von Dienstplänen
- Befugnis zur Dienstplanerstellung, Fristen, Formulare, Änderungen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates
3. Einzelne Regelungsgegenstände
- Tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
- Arbeitszeitrechtliche Behandlung von Einrichtungs- und Rufbereitschaft
- Nacht- und Schichtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Arbeit an Vorfeiertagen
- Arbeitszeitmodelle, Mehrarbeit, Überstunden
- Arbeitsbefreiung wegen Krankheit, Urlaub, Pflegezeit, besondere Anlässe
- Spezifische Regelungen für besondere Gruppen von Arbeitnehmern (Mutterschutz, Jugendliche)
Kontakt

Dilek Yüksel
Telefon: 030 2758282 17
yueksel@akademie.org
Termine
11. Okt 2018 09:00 - 16:30 Uhr
Dozent
Dr. Thomas Auerbach
Diplom-Jurist
Veranstaltungsort

Paritätische Akademie Berlin gGmbH
Tucholskystr. 11
10117 Berlin
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