Seminar

Das Verbot zum Vorzeitigen Vorhabenbeginn – Wann gilt es und was bedeutet es konkret?

Ein Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns führt regelmäßig zu hohen Rückforderungen. Dieses Seminar hilft Ihnen, unnötige Fehler und Rückforderungen von vorneherein zu vermeiden.

Schwerpunkte

  • Grundlagen des Verbots

  • Ziele des Verbots

  • Ausnahmen vom Verbot

  • Folgen des Verstoßes

  • Vermeiden von Verstößen

Beschreibung

Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist ein zentraler Grundsatz im Zuwendungsrecht, der besagt, dass Sie mit einer geförderten Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids oder der ausdrücklichen Zustimmung beginnen dürfen.

In diesem Seminar sind Sie richtig, wenn sie Fehler im Zusammenhang mit dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns von vorneherein vermeiden und somit mögliche, hohe Rückforderungen verhindern wollen. 

Es wird in der Praxis immer wieder festgestellt, dass Antragstellende mit Teilen der Maßnahme bzw. vorbereitenden Maßnahmen beginnen, sich aber des Beginns und somit des Verstoßes nicht immer bewusst sind. So wird häufig unbewusst eine fasche Erklärung im Antragsformular abgegeben, was regelmäßig zur Rechtswidrigkeit des Bescheides und häufig zu Rückforderungen führt.

Ein Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns wird durch die Bewilligungsbehörde überwiegend erst nach Maßnahmeende im Verwendungsnachweisverfahren festgestellt.

Hier erfahren Sie, zu verstehen, was die Ziele und Hintergründe des Verbots sind, um bereits vor und bei Antragstellung auf Förderung schwerwiegende, unnötige Fehler zu vermeiden und so Ihrem Projekt dauerhaft zum Erfolg zu verhelfen.

Auf einen Blick

Format
Online
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer
2 Stunden

Anmeldung

Seminar: Das Verbot zum Vorzeitigen Vorhabenbeginn – Wann gilt es und was bedeutet es konkret?

  • 13. September 2027, 09:00 – 11:00 Uhr
  • Paritätische Akademie Berlin
  • 70,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 119,00 € für Mitglieder, sonst 139,00 €
  • Anmeldeschluss: 30.08.2027 Auch nach dem Anmeldeschluss sind Buchungen möglich, solange der Anmeldebutton noch freigegeben ist.

Diese Veranstaltung für Ihr Team in Ihren Räumlichkeiten oder als Online-Format buchen? Sprechen Sie uns direkt an oder senden Sie uns eine Anfrage.

Tage & Uhrzeiten

  • 13. September 2027, 09:00 – 11:00 Uhr

Ansprechpartner:in

Dozierende

Dozent

Andreas Kotewitz

Andreas Kotewitz, Diplom-Verwaltungswirt, war mehrere Jahre in der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds eines Landesministeriums mit dem Schwerpunkt der Umsetzung und Finanzierung von Förderprogrammen und -projekten tätig. Er verfügt über eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung im Bereich des Zuwendungs- und Haushaltsrecht der Länder und des Bundes. Derzeit ist er Verwaltungsleiter in einer privatrechtlichen Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft. Seit vielen Jahren unterrichtet er zu Themen des Staatliches Finanzmanagements und des Haushalts- und Zuwendungsrechts.

Alternative Termine und Orte

7. April 2027

Paritätische Akademie Berlin
70,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 119,00 € für Mitglieder, sonst 139,00 €
Anmeldeschluss: 24.03.2027