Anwendungsbereich und Umsetzung für Einrichtungen und Dienste in der Eingliederungshilfe
Schwerpunkte
- Anwendungsbereich des WBVG
- Anpassung von Wohn- und Betreuungsverträgen
- Durchführung von Entgelterhöhungen
- Erstellung von Kündigungen und Durchführung von Räumungsverfahren
Beschreibung
In besonderen Wohnformen finden die heimrechtlichen Regelungen des WBVG Anwendung. Dies kann ebenfalls in Wohngemeinschaften und im Betreuten Einzelwohnen der Fall sein. Bei der Gestaltung und Anpassung entsprechender Verträge mit den Bewohner*innen und Nutzer*innen sind diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten. Ferner unterliegt die Anpassung der Entgelte speziellen Regelungen. Darüber hinaus sind bei der Kündigung von Bewohner*innen oder Nutzer*innen Besonderheiten zu beachten.
Das Seminar befasst sich im Schwerpunkt mit folgendem:
- Anwendungsbereich des WBVG
- Durchführung von Vertragsänderungen sowie dem Entgelterhöhungsverfahren
- Durchführung von Kündigungen
Zielgruppen:
- Einrichtungen und Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe
Auf einen Blick
Format
Online-SeminarAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
4 StundenDozierende
Christine Vandrey
ist selbständig tätige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in der Kanzlei Vandrey & Hoofe. Sie vertritt im Schwerpunkt Träger der Behindertenhilfe und Altenpflege in den Bereichen Heimrecht (WBVG, Landesheimgesetze), Recht der Eingliederungshilfe, Pflegerecht und Betreuungsrecht. Sie ist langjährig als Dozentin zu verschiedenen Themen der Behindertenhilfe und Altenpflege tätig.
Anmeldung
Seminar: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
- 24. September 2025, 09:00 – 13:00 Uhr
- Online
- 109,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 169,00 € für Mitglieder, sonst 209,00 €
- Anmeldeschluss: 27.08.2025
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Tage & Uhrzeiten
- 24. September 2025, 09:00 – 13:00 Uhr
Ansprechpartner:in
- Steffi Spies
- 030/275 82 82 24
- spies@akademie.org