Schwerpunkte
Grundlagen des Verbots
Ziele des Verbots
Ausnahmen vom Verbot
Folgen des Verstoßes
Vermeiden von Verstößen
Beschreibung
Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist ein zentraler Grundsatz im Zuwendungsrecht, der besagt, dass Sie mit einer geförderten Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids oder der ausdrücklichen Zustimmung beginnen dürfen.
In diesem Seminar sind Sie richtig, wenn sie Fehler im Zusammenhang mit dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns von vorneherein vermeiden und somit mögliche, hohe Rückforderungen verhindern wollen.
Es wird in der Praxis immer wieder festgestellt, dass Antragstellende mit Teilen der Maßnahme bzw. vorbereitenden Maßnahmen beginnen, sich aber des Beginns und somit des Verstoßes nicht immer bewusst sind. So wird häufig unbewusst eine fasche Erklärung im Antragsformular abgegeben, was regelmäßig zur Rechtswidrigkeit des Bescheides und häufig zu Rückforderungen führt.
Ein Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns wird durch die Bewilligungsbehörde überwiegend erst nach Maßnahmeende im Verwendungsnachweisverfahren festgestellt.
Hier erfahren Sie, zu verstehen, was die Ziele und Hintergründe des Verbots sind, um bereits vor und bei Antragstellung auf Förderung schwerwiegende, unnötige Fehler zu vermeiden und so Ihrem Projekt dauerhaft zum Erfolg zu verhelfen.
Auf einen Blick
Format
OnlineAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
2 StundenAnmeldung
Seminar: Das Verbot zum Vorzeitigen Vorhabenbeginn – Wann gilt es und was bedeutet es konkret?
- 7. April 2027, 09:00 – 11:00 Uhr
- Paritätische Akademie Berlin
- 70,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 119,00 € für Mitglieder, sonst 139,00 €
- Anmeldeschluss: 24.03.2027 Auch nach dem Anmeldeschluss sind Buchungen möglich, solange der Anmeldebutton noch freigegeben ist.
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Tage & Uhrzeiten
- 7. April 2027, 09:00 – 11:00 Uhr
Ansprechpartner:in
- Clara Schmitz
- 030/275 82 82 27
- schmitz@akademie.org
Dozierende