Beschreibung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) trat am 01. Januar 2017 in Kraft und wurde schrittweise in das SGB IX überführt und umgesetzt. Den Höhepunkt bildete die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) und die Überführung in das SGB IX im Jahre 2020.
Mit der Umsetzung des BTHG wurden auch Neuverhandlungen eines Berliner Rahmenvertrages für Leistungen der Eingliederungshilfe notwendig. Dieser Rahmenvertrag wurde auf der Grundlage des § 131 SGB IX zwischen den Vereinigungen der Leistungsanbieter (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Verband privater Träger) und dem Land Berlin verhandelt und am 05. Juni 2019 unterzeichnet. Er trat am 01.01.2020 in Kraft und regelt bis zum 31.12.2026 die Rahmenbedingungen für die Erbringung der Eingliederungshilfeleistungen gem. 2. Teil des SGB IX.
Der Vertrag wird ab dem 01.01.2027 als öffentlich-rechtlicher Vertrag inhaltsgleich fortgeführt, die Assistenzleistung gem. § 78 SGB IX wird neu in den Vertrag aufgenommen.
In diesem Seminar werden die Grundlagen des zukünftigen öffentlich-rechtlichen Vertrages, seine Entstehung und Systematik behandelt. Schwerpunkt liegt hierbei auf der neuen Leistungs- und Vergütungsstruktur der Assistenzleistung gem. § 78 SGB IX und die notwendigen Umsetzungsschritte, die auf die Leistungserbringer zukommen. Beleuchtet und diskutiert werden insbesondere die fachlichen Anforderungen und aktuellen Herausforderungen der Mitarbeitenden bei freien Trägern der Eingliederungshilfe.
Auf einen Blick
Format
PräsenzDauer
1 TagAnmeldung
Seminar: Der öffentlich-rechtliche Rahmenvertrag für die Eingliederungshilfe gem. SGB IX
- 26. September 2025, 09:00 – 15:00 Uhr
- Paritätische Akademie Berlin
- 209,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 319,00 € für Mitglieder, sonst 389,00 €
- Anmeldeschluss: 10.09.2025
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Tage & Uhrzeiten
- 26. September 2025, 09:00 – 15:00 Uhr
Ansprechpartner:in

- Steffi Spies
- 030/275 82 82 24
- spies@akademie.org
Dozierende
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