Schwerpunkte
Grundlagen und Systematik des öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrages für die Eingliederungshilfe gem. SGB IX
Kennenlernen der neuen Leistungs- und Vergütungsstruktur der Assistenzleistung und der notwendigen Umsetzungsschritte
Auseinandersetzung mit fachlichen Anforderungen und aktuellen Herausforderungen
Beschreibung
In diesem Seminar werden die Grundlagen des zukünftigen öffentlich-rechtlichen Vertrages, seine Entstehung und Systematik behandelt.
Hintergrundinfo:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) trat am 01. Januar 2017 in Kraft und wurde schrittweise in das SGB IX überführt und umgesetzt. Den Höhepunkt bildete die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe (SGB XII) und die Überführung in das SGB IX im Jahre 2020.
Berliner Rahmenvertrag:
Mit der Umsetzung des BTHG wurden auch Neuverhandlungen eines Berliner Rahmenvertrages für Leistungen der Eingliederungshilfe notwendig. Dieser Rahmenvertrag wurde auf der Grundlage des § 131 SGB IX zwischen den Vereinigungen der Leistungsanbieter (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Verband privater Träger) und dem Land Berlin verhandelt und am 05. Juni 2019 unterzeichnet. Er trat am 01.01.2020 in Kraft und regelt bis zum 31.12.2026 die Rahmenbedingungen für die Erbringung der Eingliederungshilfeleistungen gem. 2. Teil des SGB IX.
Der Vertrag wird ab dem 01.01.2027 als öffentlich-rechtlicher Vertrag inhaltsgleich fortgeführt, die Assistenzleistung gem. § 78 SGB IX wird neu in den Vertrag aufgenommen.
Auf einen Blick
Format
PräsenzAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
1 TagAnmeldung
Seminar: Der öffentlich-rechtliche Vertrag für die Eingliederungshilfe gem. SGB IX
- 6. November 2026, 09:00 – 15:00 Uhr
- Bürgerzentrum Neukölln gGmbH
- 215,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 319,00 € für Mitglieder, sonst 389,00 €
- Anmeldebeginn: 20.03.2026
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Tage & Uhrzeiten
- 6. November 2026, 09:00 – 15:00 Uhr
Ansprechpartner:in
- Steffi Spies
- 030/275 82 82 24
- spies@akademie.org
Dozierende