Schwerpunkte
Informationen zum UBSKM-Gesetz
Umgang mit den neuen Anforderungen
Aufarbeitung, Archivierung und Schutzkonzepterstellung
Beschreibung
Im April 2025 wurde das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verabschiedet (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 08.04.2025: BGBl. 2025 I Nr. 107
Das Gesetz schafft verbindliche und umfassende Rahmenbedingungen zur Prävention, Aufarbeitung und Verhinderung sexualisierter Gewalt – für alle Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Projekte, Ehrenamtsstrukturen, Freizeit- und Sportbereich, ambulante Angebote, Schulen, Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte usw.), nicht nur für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen.
Schutzkonzepte sind damit keine freiwillige Aufgabe mehr, sondern gesetzlich verpflichtend.
Ziel ist es, freie Träger aus unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe praxisnah über die neuen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zur Aufarbeitung, Archivierung und Schutzkonzepterstellung, umfassend zu informieren.
Auf einen Blick
Format
OnlineAbschluss
TeilnahmebescheinigungDauer
3 StundenAnmeldung
Seminar: Umgang mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)
- 1. Dezember 2025, 09:00 – 12:00 Uhr
- Online
- 79,00 € für Mitglieder des Paritätischen Berlin, 119,00 € für Mitglieder, sonst 139,00 €
- Anmeldeschluss: 17.11.2025 Auch nach dem Anmeldeschluss sind Buchungen möglich, solange der Anmeldebutton noch freigegeben ist.
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Tage & Uhrzeiten
- 1. Dezember 2025, 09:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner:in
- Clara Schmitz
- 030/275 82 82 27
- schmitz@akademie.org