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Wir­kung und Wirk­sam­keit in der Ein­glie­de­rungs­hil­fe – Ein Bei­trag zur Debat­te um Wir­kun­gen Sozia­ler Arbeit

Mai 2022 | Manage­ment

ein Gast­bei­trag von Regi­na Schödl und Anika Göbel (Der Arti­kel ist ursprüng­lich im Pari­tä­ti­schen Rund­brief 2/2022 erschie­nen.)

Die Dis­kus­si­on zum The­ma Wir­kung und Wirk­sam­keit der Ein­glie­de­rungs­hil­fe wur­de durch gesetz­li­che Vor­ga­ben seit dem stu­fen­wei­sen Inkraft­tre­ten des BTHG im Jah­re 2017 ver­stärkt. Mit der durch das Bun­des­teil­ha­be­ge­setz in Gang gesetz­ten Reform wird sowohl der Begriff der Wirk­sam­keit der Leis­tungs­er­brin­gung (§ 128 SGB IX), als auch der Wir­kungs­kon­trol­le im Ein­zel­fall (§ 121 Abs. 2 SGB IX) expli­zit ein­ge­führt. Damit gibt es zwei Instru­men­te, die eine Steue­rung der Leis­tungs­er­brin­gung an ver­schie­de­nen Punk­ten gewähr­leis­ten soll. Eine kon­kre­te Defi­ni­ti­on der Begrif­fe Wir­kung und Wirk­sam­keit sowie deren Nach­weis erfolg­te dabei nicht.

Die Debat­te um die Wir­kung und die Wirk­sam­keit der erbrach­ten Ein­glie­de­rungs­hil­fe­leis­tung ist jedoch drin­gend not­wen­dig und wird durch­aus kon­tro­vers dis­ku­tiert. Zum einen besteht die Sor­ge, dass die Defi­ni­ti­on von Wir­kung und Wirk­sam­keit mit einer Öko­no­mi­sie­rung und Kon­trol­le der Leis­tungs­er­brin­gung ein­her­geht, zum ande­ren zei­gen jedoch bereits seit Län­ge­rem durch­ge­führ­te Wir­kungs­pro­jek­te sehr wohl die Mög­lich­keit auf, Wir­kun­gen der Sozia­len Arbeit nach­wei­sen und dar­stel­len zu kön­nen.

Selbst­be­stim­mung und Teil­ha­be sind Leit­zie­le der Ein­glie­de­rungs­hil­fe


Vor der Ein­füh­rung des BTHG betrach­te­te die Ein­glie­de­rungs­hil­fe anspruchs­be­rech­tig­te Men­schen mit Behin­de­rung als hil­fe­be­dürf­tig, deren Leben in der Gemein­schaft durch ent­spre­chen­de Für­sor­ge und Päd­ago­gik zu

för­dern sei. Mit dem Bun­des­teil­ha­be­ge­setz strebt der Gesetz­ge­ber einen weit­rei­chen­den Hal­tungs­wan­del gegen­über Men­schen mit Behin­de­rung an. Leis­tungs­be­rech­tig­te Men­schen mit Behin­de­rung sol­len Leis­tun­gen

erhal­ten, die eine selbst­be­stimm­te und gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am Leben in der Gesell­schaft ermög­li­chen.

Benach­tei­li­gun­gen sol­len ver­mie­den bzw. wir­kungs­voll redu­ziert wer­den. Nicht mehr der Mensch mit Behin­de­rung muss ler­nen, sich sei­ner Umwelt anzu­pas­sen. Bar­rie­ren, die Men­schen an der vol­len und gleich­be­rech­tig­ten Teil­ha­be hin­dern und beein­träch­ti­gen, sol­len abge­baut wer­den. Selbst­be­stim­mung und Teil­ha­be sind die Leit­zie­le der Ein­glie­de­rungs­hil­fe und bil­den damit die Grund­la­ge für die Ent­wick­lung von Kri­te­ri­en der Wir­kung und zum

Wir­kungs­nach­weis.


Und wie soll die Wirk­sam­keit erfasst wer­den?


Die Leis­tun­gen der EGH erzeu­gen im bes­ten Fall posi­ti­ve Ver­än­de­run­gen für Men­schen mit Behin­de­rung. Dies sind Wir­kun­gen auf Ebe­ne des Ein­zel­fal­les. Wer­den die Leis­tun­gen der Trä­ger in den Blick genom­men und eva­lu­iert, gibt dies Hin­wei­se zu deren Wirk­sam­keit. Die­se Leis­tun­gen kön­ne zum einen quan­ti­ta­tiv erfasst wer­den, müs­sen aber auch einer qua­li­ta­ti­ven Betrach­tung stand­hal­ten. Im Zusam­men­hang mit der Wir­kung und der Wirk­sam­keit in der Ein­glie­de­rungs­hil­fe sind noch vie­le Fra­gen unge­klärt. Daher wird das The­ma Wir­kung und Wirk­sam­keit

in der Ein­glie­de­rungs­hil­fe in einem Semi­nar an der Pari­tä­ti­schen Aka­de­mie am 26. August 2022 the­ma­ti­siert. Das halb­tä­gi­ge Semi­nar gibt einen kur­zen Über­blick über den aktu­el­len Stand der fach­li­chen Dis­kus­si­on rund um das The­ma Wir­kung und Wirk­sam­keit. Es zeigt auf, wie Wir­kungs­ori­en­tie­rung sowie Eva­lua­ti­on in der prak­ti­schen Arbeit gefasst wer­den kön­nen und hilft bei der Ein­ord­nung des Kon­zep­tes in der Ein­glie­de­rungs­hil­fe. 

Wir­kung und Wirk­sam­keit in der Ein­glie­de­rungs­hil­fe

Semi­nar

26. August 2022

Das Pari­tä­ti­sche Ein­glie­de­rungs­hil­fe­fo­rum

Ein inter­dis­zi­pli­nä­res Fach­in­for­ma­ti­ons- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bot des Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­bands LV Ber­lin e.V. und der Pari­tä­ti­schen Aka­de­mie

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